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Die aktuellen Nachrichten vom Praxis-Team:

Hausarztvertrag mit der IKK

Patientinnen und Patienten, die in der IKK versichert sind, können sich ab sofort bei uns in den Hausarztvertrag einschreiben. Für Patienten, die im Hausarztvertrag eingeschrieben sind, gibt es verschiedene Vorteile, u.a. der Wegfall der Praxisgebühr. Weitere Informationen erhalten Sie bei uns in der Praxis oder bei Ihrer Krankenkasse.

 

Achtung:

Unsere Abendsprechstunde wurde jetzt von Dienstag auf Montag verschoben.
Die Abendsprechstunde am Donnerstag bleibt wie gehabt bestehen.

Siehe auch unter "Sprechzeiten".

 

Kinder, die bei der IKK oder einer der BKKs versichert sind, kommen jetzt in den Genuss zusätzlicher Vorsorgeuntersuchungen:

Für 7-8-jährige Kinder gibt es die neue U10, die von beiden Kassen bezahlt wird. Für die 9-10-jährigen Kinder gibt es die neue U11, die nur von den BKKs bezahlt wird. Für Jugendliche ab 16 Jahren gibt es die neue J2. Die J1, die erste Jugendvorsorgeuntersuchung wird bereits seit einigen Jahren für 12-15jährige Jugendliche angeboten.

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Noch nicht bei allen bekannt ist die neue Kindervorsorgeuntersuchung U7a für dreijährige Kinder, die von allen Kinder- und Allgemeinärzten durchgeführt werden kann und von allen Krankenkassen vergütet wird.

Diese Vorsorgeuntersuchung wurde eingeführt, weil zwischen der U7 (2-Jährige) und der U8 (4-Jährige) eine große zeitliche Lücke besteht, in der viele Entwicklungsschritte von den Kindern bewältigt werden müssen. Diese genauer zu beobachten und keine Defizite oder Verzögerung in der Sprach- oder Motorikentwicklung z.B.  zu übersehen,  ist Sinn der U7a.

 

Meldepflicht für Haus- und Familienärzte bei der Kinder-Vorsorgeuntersuchung U5-U9 (inkl. der U7a) in Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen möchte erreichen, dass alle Eltern die Früherkennungsuntersuchungen nutzen, damit alle Kinder die gleiche Chance auf eine gesunde Entwicklung haben. Neben den Pädiatern sind selbstverständlich auch die Haus- und Familienärzte dazu verpflichtet, die Teilnahme an der U5-U9 (inklusive der U7a) an das Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit zu melden.

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