Noch nicht bei allen bekannt ist die neue Kindervorsorgeuntersuchung U7a für dreijährige Kinder, die von allen Kinder- und Allgemeinärzten durchgeführt werden kann und von allen Krankenkassen vergütet wird.

Diese Vorsorgeuntersuchung wurde eingeführt, weil zwischen der U7 (2-Jährige) und der U8 (4-Jährige) eine große zeitliche Lücke besteht, in der viele Entwicklungsschritte von den Kindern bewältigt werden müssen. Diese genauer zu beobachten und keine Defizite oder Verzögerung in der Sprach- oder Motorikentwicklung z.B.  zu übersehen,  ist Sinn der U7a.